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Immobilien Verwaltung Leipzig

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Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung 
(§ 4e Satz 1 Nr. 4-9 BDSG) - öffentliches Verfahrensvereichnis

1.Name
IVL Immobilienverwaltung Leipzig


2. Zuständigkeiten
Leiter der Datenverarbeitung

Lars Schindler

3. Anschrift

Kurt Eisner Straße 54

04275 Leipzig

4. Geschäftszwecke / Ziele der Datenverarbeitung:
4.1 Der Gegenstand des Unternehmens sind Immobilienverwaltung und haushaltsnahe Dienstelistungen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften.
4.2 Zielgruppe der Dienstleistungen sind natürliche Personen, Körperschaften, Vereine etc.
4.3 Neben der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Auftrag als Hauptzweck werden u. a. personenbezogene Daten im Rahmen der Kunden-, Lieferanten- und Personalverwaltung sowie für sonstige Zwecke (z. B. Geschäftspartner- und Interessentenbetreuung) erhoben, verarbeitet oder genutzt.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung (Nr. 4). Es handelt sich um folgende Datenkategorien, wobei grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Auftragsdaten und internen Daten, die für eigene Zwecke notwendig sind.
5.1 Auftragsdaten
Die gesamte Auftragsdatenverarbeitung ist aus den Auskunftspflichten ausgenommen, da für diese Daten ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist.
5.2 Daten für eigene Zwecke (interne Daten)
Kundendaten/Debitorendaten: z. B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs- und Steuerungsdaten   von  Kunden und anderen  Debitoren
Lieferantendaten / Kreditorendaten: z. B. Vertragsstamm-, Abrechnungs- und Steuerungsdaten von Lieferanten und  Dienstleistern   
(EDV-Service, Lizenzen, Beratungsdienstleistungen, Bildungsinstitute, Wartung, Handwerker, Reinigung)
Personaldaten: z. B. Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten von Bewerbern / Mitarbeitern / Rentnern /  anderen Anspruchsberechtigten
sonstige personenbezogene Daten: Daten von sonstigen Geschäftspartnern (z. B. Kammern, Verbänden,  Banken und  Behörden), Daten zur Interessentenbetreuung etc.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten (Nr. 5.2) mitgeteilt werden können
öffentliche Stellen, sofern vorrangige Rechtsvorschriften dies erfordern
interne Stellen, soweit diese Daten im Rahmen ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung dort benötigt werden
Dienstleister (§11 BDSG), die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung eingeschaltet werden
externe Stellen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der unter Nummer 4 genannten Zwecke

7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen.

Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter Nummer 4 genannten Zwecke entfallen sind.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Derzeit sind keine Datenübermittlungen in Drittstaaten geplant.

Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, erfolgt diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß §§ 4b und 4c BDSG.

9. Weitere Informationen
Die allgemeine Beschreibung der Vorkehrungen und Maßnahmen erhalten Sie auf Anfrage.

 

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